Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung gemäß Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 und Delegierter Verordnung (EU) 2022/1288

1. Allgemeine Hinweise (Art. 3, 4 Offenlegungsverordnung, Art.4 DelVo 2022/1288)

Die CONVERTINVEST Financial Services GmbH agiert als Portfoliomanager und erbringt ihre Leistungen im Rahmen von Auslagerungsvereinbarungen mit verschiedenen Kapitalanlagegesellschaften (KAGs). Die verbindlichen Vorgaben zur Veranlagung – einschließlich allfälliger nachhaltigkeitsbezogener Prinzipien – sind in den jeweiligen Fondsprospekten und vorvertraglichen Informationen der KAGs festgelegt.

Die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen gemäß der Offenlegungsverordnung der DelVo 2022/1288 erfolgt durch die jeweilige KAG, die die regulatorische Verantwortung für die Fonds trägt.

Direkte Links zu den entsprechenden Offenlegungen und jährlichen PAI-Berichten (gemäß Anhang I, DelVo 2022/1288) finden Sie unter folgenden Links:

www.3bg.at/nachhaltigkeitsbezogene-offenlegungen

 

2. Integration von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 Offenlegungsverordnung)

Nachhaltigkeitsrisiken („ESG-Risiken“) werden im Investmentprozess der CONVERTINVEST berücksichtigt, sofern und soweit dies durch die Veranlagungsrichtlinien des jeweiligen Fonds sowie die Vorgaben der KAGs vorgesehen ist.

Die konkrete Ausgestaltung der ESG-Integration ist im jeweiligen Fondsprospekt, in den vorvertraglichen Informationen sowie in den Berichten gem. Anhang 1 DelVo 2022/1288, der zuständigen KAGs beschrieben.

CONVERTINVEST bewirbt keine ökologischen oder sozialen Merkmale im Sinne der Artikel 8 oder 9 der Offenlegungsverordnung.

 

3. Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen („PAI“) – Art. 4 Offenlegungsverordnung / DelVo 2022/1288

CONVERTINVEST berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impacts“, PAI) nicht in eigener Verantwortung. Eine Berücksichtigung erfolgt ausschließlich insoweit, als dies in den jeweiligen Veranlagungsrichtlinien der Fonds und durch die Vorgaben der KAGs vorgesehen ist.

Die originäre Verantwortung für die Bewertung, Berichterstattung und Veröffentlichung der PAI gemäß Anhang I der DelVo 2022/1288 liegt bei den jeweiligen KAGs.
CONVERTINVEST unterstützt die KAGs im Rahmen der Auslagerungsvereinbarungen, ist jedoch nicht selbst berichtspflichtig und veröffentlicht keine eigenen PAI-Berichte.

Die jährlichen PAI-Berichte der Kapitalanlagegesellschaften werden auf deren Webseiten veröffentlicht und sind über direkte Links auf unserer Website zugänglich (siehe Pkt 1).

 

4. Transparenz der Vergütungspolitik (Art. 5 Offenlegungsverordnung 2019/2088)

Die Vergütungspolitik der CONVERTINVEST ist darauf ausgerichtet, die Interessen der Kunden und Anleger zu wahren und nachhaltige Unternehmensziele zu fördern. Nachhaltigkeitsrisiken (Environmental, Social, Governance – ESG) werden ausdrücklich in die Vergütungsstrategie einbezogen.

Unsere Vergütungspolitik stellt sicher, dass keine Anreize geschaffen werden, die zu einer Vernachlässigung von Nachhaltigkeitsaspekten führen könnten. Vielmehr ist die Vergütungspolitik so ausgestaltet, dass sie keine negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsziele hat und mit der langfristigen Strategie von CONVERTINVEST sowie den Interessen der von uns verwalteten Fonds und deren Anleger im Einklang steht. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt ex ante, sodass potenzielle negative Auswirkungen auf ESG-Ziele vermieden werden.

 

5. Weitere Informationen

Aktuelle Fondsunterlagen – einschließlich Prospekten, vorvertraglichen Informationen und jährlichen Berichten – finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen KAGs.
Direkte Links zu den nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen und PAI-Berichten stellen wir unter Kapitel 1 Allgemeine Hinweise bereit.

CONVERTINVEST erstellt keine eigenen Berichte gemäß der Offenlegungsverordnung nach Anhang I der DelVo 2022/1288, da diese Verantwortung bei den jeweiligen KAGs liegt.